Verteilung der Hallennutzungszeiten
Die Nutzungszeiten der Sportstätten, werden grundsätzlich nur an die Mitgliedsvereine des BKV abgegeben. Die Vereine erhalten von der Geschäftsstelle eine Bestätigung der Nutzung und dürfen sich nur mit einer entsprechenden Zuweisung und dem darauf vermerkten Zeitrahmen, in der Sportstätte aufhalten.
Werden diese Zeiten nicht mehr benötigt, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, um die Nutzungszeit zurückzugeben. Diese wird dringend benötigt für andere Vereine.
Bitte teilen Sie uns das schriftlich mit. Sie sind nicht berechtigt diese Nutzungszeiten anderweitig, anderen zur Verfügung zu stellen, oder abzugeben.
Sporthallen