Der bürgerliche Verein
Jede Person kann mit anderen Personen einen Verein gründen. Ohne weitere Formalitäten ist dies dann ein bürgerlicher Verein, nicht zu verwechseln mit den eingetragenen Verein (e.V.).
Sie wählen einen Namen, erstellen eine Satzung und fertigen ein Gründungsprotokoll. (Vielfältige Musterschreiben finden Sie im Internet).
Vorab haben Sie aber auch die Möglichkeit, sich telefonisch oder persönlich beraten zu lassen. Wenden Sie sich hier einfach an unsere Geschäftsstelle.
Verein gründen