Verfahren einleiten
Missverständnisse und Fehlentscheidungen können vorkommen!
Sollte es dadurch jedoch zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die durch eine dritte Partei entschieden werden soll, tritt die Spruchkammer in Kraft. Diese Instanz untersteht dem Vorstand und ist für alle Spartenaktivitäten zuständig.
Wir bitten folgendes zu beachten:
Die Spruchkammer wird erst tätig, wenn eine Gebühr von 26,00 Euro auf dem Konto der Geschäftsstelle eingegangen ist. Informieren Sie bitte die Geschäftsstelle über das Verfahren, damit das Geld ordnungsgemäß verbucht werden kann.
Sonderregelungen für die Sparte Fußball
Was muss ich tun?
In diesem Fall muss der Fußballausschuss vorher schriftlich informiert worden sein und zu der Sache Stellung genommen haben. Sind Sie mit der Entscheidung des Fußballausschusses nicht einverstanden, kann die Aufnahme des Spruchkammerverfahrens beantragt werden
Kontoverbindung
Die Zahlung ist zu richten an:
DE10370501980050001601
bei der Sparkasse Bonn
Spruchkammerverfahren