Achtung: Verwenden Sie nur noch die neuen Passanträge.
Diese können Sie hier downloaden
Die Passanträge können zwar elektronisch ausgefüllt werden, müssen aber im Original zusammen mit allen Unterlagen: Kopie Personalausweis und Lichtbild, abgegeben werden.
Passanträge downloaden
Die neuen Passanträge erhalten Sie in verschiedenen Formaten:
Passanträge PDF Passanträge DOC
den Bearbeitungsstatus abfragen
Informationen über den Bearbeitungsstatus und Abholung des fertigen Passes erhalten Sie ebenfalls "online".
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Benötigte Unterlagen und Vollständigkeit
Passantrag,
Lichtbild des Spielers,
Kopie des Personalausweises
Der Antrag muss korrekt ausgefüllt werden. Das Lichtbild sollte zeigen, das es zeitnah aufgenommen wurde und der Qualität eines normalen Lichtbildes entspricht.
Wenn ein Passantrag unvollständig eingeht, werden die Unterlagen mit allen Anlagen an die Vereine zurückgesendet, oder Sie werden aufgefordert, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Gehen die Unterlagen nicht innerhalb der gleichen Kalenderwoche ein, verzögert sich der Einsatz des betreffenden Spielers!
Wir bitten hier um Beachtung !!!
Prüfung der Spielberechtigung
Weiter wird geprüft, ob der gemeldete Spieler noch für einen anderen Verein gemeldet ist. Sollte das der Fall sein, verzögert sich die Spielberechtigung zwar nicht, tritt aber erst in Kraft, sobald der alte Pass, oder eine Abmeldung vom alten Verein in der Geschäftsstelle abgegeben wurde.
Die Passbearbeitung geht schneller, wenn der alte Pass schon direkt bei Eingang mit eingereicht wird. Achten Sie bitte auch hier auf Vollständigkeit.
Abgabe der Passanträge
Die ausgefüllten Anträge und die Unterlagen können Sie innerhalb der Geschäftszeiten abgeben oder per Post zusenden. Es gilt unser Datumspempel. Bitte berücksichtigen Sie diese Einschränkung bei der Einreichung zur Post oder bei der Abgabe.
Fristen
Rechnen Sie für den Passantrag eine Vorlauffrist von 2 Wochen Im Internet haben Sie die Möglichkeit den Bearbeitungsstatus anzusehen und dementsprechend zu planen.
Rechenbeispiel
Wurde der Passantrag vollständig abgegeben und der Spieler ist nicht noch bei einem anderen Verein gemeldet (beides sind Grundbedingungen), dann gelten folgende Beispiele:
Angenommen, der Pass geht in der 3. Kalenderwoche ein. Die Spielberechtigung beginnt mit der 5. Kalenderwoche.
Angenommen, der Pass geht in der 13. Kalenderwoche ein. Die Spielberechtigung beginnt mit der 15. Kalenderwoche.
Unterlagen abholen
Vor Ablauf der Frist können Sie die fertigen Pässe in der Geschäftsstelle abholen. Bitte informieren Sie sich vorab auf unserer Internetseite, ob der Pass abholbereit ist. (Dafür sollten Sie im Passantrag das entsprechende Kreuz setzen und sich mit der Veröffentlichung einverstanden erklären). Wollen Sie den Pass zugesendet erhalten, legen Sie bitte einen Freiumschlag bei.
Achtung!
Muss nur noch als Nachweis der alte Spielerpass eines Vereines vorgelegt werden, können Sie diesen bei der Passabholung abgeben und den neuen Pass direkt mitnehmen.
Werden ausgestellte Pässe nicht innerhalb von 3 Monaten abgeholt, werden diese ungültig. Der Passantrag muß neu gestellt werden.
Es gelten die genannten Fristen.
Erreichbarkeit des Passwartes
Unserem Passwart erreichen Sie unter der folgenden Mail-Adresse:
Passwesen